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Nahrungsergänzungsmittel
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ZULASSUNG NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL
Nahrungsergänzungsmittel (NEM) und Speziallebensmittel (FSMP) unterliegen einer Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen. Es ist nicht immer einfach den Überblick zu bewahren.
Die Verkehrsfähigkeit von Foods for Special Medical Purposes ist durch die Verordnungen (EU) 609/2013 und (EU) 2016/128 geregelt. Wir prüfen die Auslobungstexte auf diese Anforderungen und übernehmen die Packmittelprüfung.
Für Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln und diätischen Lebensmitteln stehen wir mit unserer Expertise auch insbesondere zu Fragen von Borderline-Produkten (Produkte auf der Grenze zwischen den Produktkategorien Lebensmittel, Medizinprodukt und Arzneimittel) zu Seite.
SUPPLEMENTS: Projekte
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